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AFBG – Aufstiegsförderungsgesetz – Meister-BaföG für Erzieherinnen ungeeignet

Die 3. Novellierung des Aufstiegsförderungsgesetzes (AFBG) ist für potentielle Aspiranten des Erzieherinnenberufes keine Alternative. Zwar reizen die in Aussicht gestellten Förderungsgelder, jedoch haben die Macher des Gesetzes, auf Grund mangelnder Feldkompetenz und Ahnung im Kontext der Erfordernisse einer qualifizierten Erzieherinnenausbildung, wesentliche Aspekte der mit der Ausbildung zusammenhängenden Notwendigkeiten nicht realisiert.

So ist ein entscheidender Faktor der Aspekt Praktikum. Nicht wenige Bundesländer haben die Ausbildung vor geraumer Zeit von einer zweiphasigen in eine einphasige Ausbildungsform umgewandelt. Somit wurden die berufsimmanenten Praxisphasen in die schulische Ausbildung integriert. Das heißt übersetzt, dass wesentliche Anteile der Ausbildung im Rahmen eines ausbildungsbegleitenden Praktikums absolviert werden müssen.

Leider haben die sog. Verantwortlichen dieses Gesetzes nicht realisiert, dass diese ausbildungsimmanenten Praktika ein Erfordernis der originären Qualifikation zum Beruf des Erziehers / der Erzieherin sind. Aus diesem Grund sind nicht wenige Ausbildungsstätten genötigt worden, die Praxisanteile zugunsten von „Frontalunterricht bestimmenden Unterrichtsformen“ zurückzufahren. Hier haben offenkundig die Macher des AFBG die Erfordernisse moderner Ausbildungsformen nicht realisiert. Nun gut. Nicht jeder politisch und administrativ Verantwortliche muss zeitgemäße Veränderungen von Ausbildungen des 21. Jahrhunderts antizipieren. Es muss ja nicht jeder karrierebesessene Profilierungsneurotiker die erforderliche Feldkompetenz besitzen, um praxistaugliche Entscheidungen zu treffen. Anordnen, Anweisen und Delegieren ist auch viel bequemer und weniger aufwändig, als sich einem fachlich qualifizierten Diskurs zu stellen, der möglicherweise fundierte akademische Bildung voraussetzen würde.

Es ist nur schade, dass gerade die Geförderten und die der Praxis redlich arbeitenden und der wissenschaftlichen Vernunft verpflichteten Schulen darunter zu leiden haben. Gesetzliche Feiertage und ärztlich bescheinigte Erkrankungen werden dahingehend ignoriert, dass gesetzliche Feiertage ggf. vor- oder nachgeholt werden müssen und man bei Krankheit den Förderanspruch verlieren kann.

Selbst langjährig erfahrene Ausbildungsstätten müssen sich diesen unreflektierten und auf unzureichender Bedingungsanalyse fußenden Vorgaben des Gesetzes fügen, sofern sie nicht auf weiterbildungswillige und speziell AFBG geförderte Schüler*innen verzichten wollen. Dank hierarchisch verfasster Strukturen ist eine auf Vernunft basierte dialogische Auseinandersetzung leider verwehrt. Anweisen und Anordnen kann man schließlich auch ohne Fachkompetenz. Wenn derartige Förderungsbedingungen bei Studenten gelten würden, müssten sich die Verantwortlichen dieses unausgegorenen Gesetzes auf mächtig Widerstand einstellen. Aber in der Berufsbildung kann man sich diese Arroganz ja erlauben. Studenten sind bildungspolitisch wahrscheinlich doch mehr wert, als einfache Auszubildende im Berufsschulsektor.

Nebenbei bemerkt wird hier durch ein Bundesgesetz das föderal verfasste Bildungswesen mit einem Schlag über den sog. Haufen geworfen. In Sachen Besoldung wird aber akribisch an der vermeintlichen Föderalismusreform festgehalten, selbst wenn Bundesbeamte im Vergleich zu Schleswig-Holstein über 6% mehr an Besoldung erhalten - so sehen eben unter Realitätsbedingungen die Begriffe Gerechtigkeit und Fürsorge aus. Und eine besonders unreflektierte Dreistigkeit ist der Eingriff in organisatorische wie didaktisch-methodische Strukturen der Schulen und der wissenschaftlich ausgebildeten Lehrkräfte. Hier greift der Bundesgesetzgeber m.E. unzulässiger Weise in einen originären Verantwortungsbereich der Schulen ein (sofern man weiterbildungswillige AFBG-Schüler*innen unterrichten möchte). Die auf geduldigem Papier festgehaltenen Parolen der verstärkten Eigenverantwortung der Schulen sind wohl auch nicht mehr wert als das Blatt Papier, auf dem sie geschrieben worden sind. Diese politische und administrative Arroganz ist an sich nicht mehr zu toppen, oder doch?

Kurzes Zwischenfazit: Das AFBG ist zwar für technische und betriebswirtschaftliche Weiterbildungen nutzbar, jedoch leider nicht für Aspiranten des Erzieher- / Erzieherinnenberufs konzipiert worden. Mit diesem Gesetz können jedenfalls nicht die dringend benötigten Erzieher und Erzieherinnen ausgebildet werden. Politisches und administratives Diktat hingegen können sich über Bildung und Vernunft elegant hinwegsetzten. Gemäß dem stupiden und unreflektierten Motto: “Ober sticht Unter”. Dass dabei noch der über alles beschworene DQR-6-Level stillschweigend geopfert wird, ist den politisch und administrativ Verantwortlichen “Jacke wie Hose”. Schließlich sichert man sich für diese unreflektierten Entscheidungen, dank der feldinkompetenten Entscheidungsträger, gut dotierte Posten in Verwaltung und Politik. Was für ein einfältiges Verständnis von Verantwortlichkeit für Bildung